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News
Im Umsatzsteuervergütungsverfahren müssen die Originalrechnungen vorliegen.
Ausländische Unternehmen können einen Antrag auf Erstattung deutscher Umsatzsteuer stellen (Umsatzsteuervergütungsverfahren). Das Finanzgericht hat entschieden (FG Köln v. 13.11. 2003, EFG 2004, 382), dass nur bei Vorlage von Originalrechnungen der Antragsteller die Umsatzsteuervergütung verlangen kann. Klargestellt wurde auch, dass Originalrechnungen eines Jahres bis zum 30. Juni des darauf folgenden Jahres den Behörden vorliegen müssen (Ausschlussfrist).
Einzelheiten über das Umsatzsteuervergütungsverfahrens erfahren Sie von unserem TiB-Team. Fragen Sie uns.
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Mit dem StVergAbG wurde die Rechtslage bei der Bestimmung von internationalen Verrechnungspreisen verschärft. Erstmalig wurde eine gesetzliche Grundlage für die Pflicht zur Dokumentation der Verrechnungspreise geschaffen. Eine unvollständige oder unverwertbare Dokumentation kann zu erheblichen finanziellen Risiken führen. TiB prüft Ihre Risken und bietet Ihnen Lösungen.
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Mit Wirkung zum 1. Januar 2004 wurden vom Gesetzgeber die Regeln über den Lohnsteuerabzug geändert. Von besonderer Bedeutung ist dies für international tätige Unternehmen. Zukünftig ist auch vom wirtschaftlichen Arbeitgeber ein Lohnsteuerabzug vorzunehmen.
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