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Mit dem StVergAbG wurde die Rechtslage bei der Bestimmung von internationalen Verrechnungspreisen verschärft. Erstmalig wurde eine gesetzliche Grundlage für die Pflicht zur Dokumentation der Verrechnungspreise geschaffen. Eine unvollständige oder unverwertbare Dokumentation kann zu erheblichen finanziellen Risiken führen. TiB prüft Ihre Risken und bietet Ihnen Lösungen.

Zwischenzeitlich müssen alle steuerpflichtigen Unternehmen bei Vorgängen mit Auslandsbezug über Art, Inhalt und Umfang ihrer Geschäftsbeziehungen mit Nahestehenden Aufzeichnungen erstellen. Dies gilt sowohl bei Beziehungen zu rechtlich selbständigen deutschen (Tochter-) Unternehmen sowie zu einer in Deutschland unterhaltenen Betriebstätte. Per Rechtsverordnung ist vorgeschrieben, dass die Dokumentation alle Information über die verwirklichten Geschäftsbeziehungen und die Angemessenheit der Preisgestaltung (!) beinhalten muss.

Im Falle, dass die Dokumentationsverpflichtungen nicht erfüllt werden, sind die Sanktionenmöglichkeiten der Finanzverwaltung erheblich. Zum einen kann innerhalb des Schätzrahmens der unvorteilhafteste Preis für Verrechnungspreiskorrekturen verwendet werden und zum anderen Strafzuschläge erhoben werden. Neben dem Strafzuschlag für die Nichterfüllung der Dokumentationsanforderungen in Höhe von 5% bis 10% des Mehrbetrags der Einkünfte aufgrund einer Preisberichtigung durch die Betriebsprüfung, wird ein Zuschlag für eine verspätete Vorlage der Dokumentation von EUR 100 pro Tag bis zu EUR 1,0 Mio. erhoben.

Dieser Umfang von Strafzuschlägen ist bislang im deutschen Steuerrecht unbekannt gewesen!

Die TiB Trust in Business Steuerberatungsgesellschaft mbH berät Sie in allen Fragen der Dokumentation von internationalen Verrechnungspreisen. Seien Sie sich den enormen finanziellen Risiken für Ihr Unternehmen bewusst und treten Sie ihnen entgegen. Fordern Sie hierzu unverbindlich unsere kostenlosen Informationen bei Herrn Ernst Altweger, Partner, Rechtsanwalt / Steuerberater, unter ernst@tib-tax.com an.


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